- Ihr Architekt benötigt eine Geländeaufnahme des Baugrundstücks Liegenschaftsplan zum Bauantrag
- Vor Baubeginn muss die Lage des Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen werden
Gebäudeabsteckung und Bescheinigung nach § 65 HBO
- Das Gebäude ist im Rohbau errichtet und muss in die amtl. Liegenschaftskarte eingetragen werden
Amtliche Gebäudeeinmessung - Massenermittlung bei Aushub- oder Auffüllarbeiten
- Achsabsteckungen
- Setzungsmessungen
- Ebenheitskontrollen
- Baubegleitende Vermessungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen
- Geländeaufnahmen
- Sie möchten einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen und benötigen eine Zerlegungsvermessung
- Ein Zaun soll errichtet werden und Sie benötigen den Grenzverlauf Grenzanzeige
- Zwischen Ihrem Nachbarn und Ihnen gibt es Unstimmigkeiten über den Verlauf der rechtmäßigen Grenze – Grenzfeststellung
- Die Grenze zwischen zwei Flurstücken soll gelöscht werden – Verschmelzung
- Baulandumlegungen
- Vereinfachte Umlegungsverfahren (früher Grenzregelung)
- Sie benötigen Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftskataster – Katasterauskunft
- Mietflächenermittlung
- Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden
- Baulasten
- Grenzinnehaltungsbescheinigung für die Bank
Beratung und Service -
persönlich, kompetent, zuverlässig und schnell.
Claudia Stecher
Dipl. Ing. (FH) Öffentl. best. Vermessungsingenieurin
Büroinhaberin
Jens Alpert
Vermessungstechniker
Assistent der Geschäftsleitung
im Außendienst
Leiter Innendienst
Im Informationszeitalter sind technische Daten für jeden zugänglich. Es bedarf einer fundierten Ausbildung, diese Daten sinnhaft zu kombinieren und zu interpretieren.
Grundvoraussetzung hierfür sind Schulung der Mitarbeiter, Vermessungsinstrumente und Software auf dem neuesten Stand.
In meinem Ingenieurbüro verwirkliche ich aus diesem Grund viele moderne Ansätze, um meine Kunden umfassend und zuverlässig beraten zu können.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist aber die Besetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Assistenten und Assistentinnen, deren Möglichkeiten und Fähigkeiten weit über die derer, in Ingenieurbüros üblicherweise tätigen, Vermessungstechnikerinnen und –techniker, hinausgehen.
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten wie in größeren Unternehmen, als selbständige Assistentinnen und Assistenten der Geschäftsleitung. Sie haben eigene Aufgabenbereiche. Das befähigt sie dazu, Anfragen meiner Kunden oft direkt zu beantworten und zu erledigen.
Es ist selbstverständlich, dass alles immer unter meiner direkten Kontrolle und in Zusammenarbeit mit mir erfolgt, wenn der Schwierigkeitsgrad des Projektes dies erforderlich macht, auch wenn ich gerade im Außendienst tätig bin.
Durch diese Arbeitsteilung biete ich eine Teamarbeit an, die es ermöglicht schnelle und qualitativ hochwertige, auf den Kunden zugeschnittene Lösungen, zu finden.
Sichere Grenzen
sind die beste Vorraussetzung für eine gute Nachbarschaft !
Am 14.02.2000 zugelassen als
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin im Lande Hessen
und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 06. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Oktober 2010 (GVBl. I S. 313) mit öffentlichen Aufgaben des Vermessungswesen beliehen und berechtigt hoheitliche Aufgaben auszuüben.
Prüfsachverständige nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) der Ingenieurkammer Hessen
und berechtigt, nach § 65 Hessischer Bauordnung (HBO) Absteckungen durchzuführen und
nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 HBO zu bescheinigen.
An dieser Stelle habe ich mich entschieden, keine Projekte und Auftraggeber zu nennen, um zu verdeutlichen, dass alle Aufträge, Beratungen und Gespräche der Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Auch meine Mitarbeiter werden jährlich wiederkehrend belehrt und sind an diese Regel gebunden.
Egal ob:
- Sie sich in einer Erbangelegenheit (bezogen auf Grundstücke) beraten lassen
- geplante Bauprojekte noch nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden sollen
- sich eine Grenzstreitigkeit mit Ihrem Nachbarn anbahnt
AUF UNSERE VERSCHWIEGENHEIT KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN !
Nehmen Sie am besten gleich telefonisch Kontakt mit mir auf.
So können wir persönlich und direkt alle Fragen zu Ihrem Vorhaben klären. Terminabsprachen erfolgen ausschließlich telefonisch!
Eichler & Stecher
Urbachstraße 15
34626 Neukirchen
Tel.: 06694 / 919 400
Fax: 06694 / 919 402
Email: info@eichler-stecher.de